KI‑Kompass
Kompass

Fristen und Übergangsregeln

Wann welche Pflicht greift, was bereits gilt und wie ein realistischer Fahrplan für die eigene Organisation aussieht.

·2 Min. Lesezeit·Von Fachbereich Governance
DETAILGRAD
2 Abschnitte

Die Staffel

AbWas gilt
2. Februar 2025Verbotene Praktiken, Pflicht zur KI-Kompetenz
2. August 2025Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance-Struktur, Sanktionen für GPAI
2. August 2026Hauptteil: Anhang-III-Hochrisikosysteme, Transparenzpflichten, nationale Aufsicht und Sanktionen
2. August 2027Hochrisiko als Sicherheitsbauteil nach Anhang I, GPAI-Bestandsmodelle
SpäterBestandsregeln für Systeme öffentlicher Stellen

Ein realistischer Fahrplan

  1. 01

    Sofort: Inventar und Verbote

    Alle Systeme erfassen und gegen die Verbotsliste prüfen. Ein verbotener Einsatz ist heute unzulässig, nicht ab 2026.

  2. 02

    Sofort: KI-Kompetenz

    Nachweisbare Befähigung der einsetzenden Personen, bezogen auf die tatsächlich genutzten Systeme.

  3. 03

    Bis Mitte 2026: Einstufung und Betreiberpflichten

    Klasse je System mit Begründung, Aufsicht benannt, Protokollierung eingerichtet, Betroffene informiert.

  4. 04

    Laufend: Freigabeprozess

    Damit neue Systeme nicht am Inventar vorbeilaufen und die Einstufung aktuell bleibt.

Übergangsregeln im Einzelnen

FallRegel
Hochrisikosystem, vor dem Stichtag in VerkehrÜbergangsregelung, entfällt bei wesentlicher Änderung des Entwurfs
Systeme öffentlicher StellenLängere Frist, mit Stichtag für die Anpassung
GPAI-Modelle vor August 2025Anpassung bis August 2027
Wesentliche ÄnderungBeendet den Bestandsschutz und löst die volle Pflichtenlage aus

Der letzte Punkt ist praktisch der wichtigste. Was eine wesentliche Änderung ist, wird an der Zweckbestimmung und am Verhalten gemessen. Ein Wechsel des zugrundeliegenden Modells, eine Änderung der Eingabedaten oder eine Erweiterung des Einsatzbereichs können darunterfallen, auch wenn die Oberfläche gleich bleibt.

Sanktionen

VerstoßRahmen
Verbotene Praktikenbis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes
Sonstige Pflichtverstößebis 15 Mio. EUR oder 3 %
Falsche oder unvollständige Auskünftebis 7,5 Mio. EUR oder 1 %

Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Die Mitgliedstaaten legen die Verfahren fest; die Marktüberwachung erfolgt national, für GPAI-Modelle durch das KI-Büro der Kommission.

Was jetzt zu dokumentieren ist

  • Datum der ersten Inventarisierung je System.
  • Datum und Ergebnis der Verbotsprüfung.
  • Nachweise der KI-Kompetenz mit Datum und Bezug auf das jeweilige System.
  • Bei Bestandssystemen: Stand zum Stichtag, damit eine spätere wesentliche Änderung erkennbar bleibt.

Der letzte Punkt wird selten gemacht und entscheidet später darüber, ob man den Bestandsschutz überhaupt belegen kann.

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