Fristen und Übergangsregeln
Wann welche Pflicht greift, was bereits gilt und wie ein realistischer Fahrplan für die eigene Organisation aussieht.
Die Staffel
| Ab | Was gilt |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbotene Praktiken, Pflicht zur KI-Kompetenz |
| 2. August 2025 | Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance-Struktur, Sanktionen für GPAI |
| 2. August 2026 | Hauptteil: Anhang-III-Hochrisikosysteme, Transparenzpflichten, nationale Aufsicht und Sanktionen |
| 2. August 2027 | Hochrisiko als Sicherheitsbauteil nach Anhang I, GPAI-Bestandsmodelle |
| Später | Bestandsregeln für Systeme öffentlicher Stellen |
Ein realistischer Fahrplan
- 01
Sofort: Inventar und Verbote
Alle Systeme erfassen und gegen die Verbotsliste prüfen. Ein verbotener Einsatz ist heute unzulässig, nicht ab 2026.
- 02
Sofort: KI-Kompetenz
Nachweisbare Befähigung der einsetzenden Personen, bezogen auf die tatsächlich genutzten Systeme.
- 03
Bis Mitte 2026: Einstufung und Betreiberpflichten
Klasse je System mit Begründung, Aufsicht benannt, Protokollierung eingerichtet, Betroffene informiert.
- 04
Laufend: Freigabeprozess
Damit neue Systeme nicht am Inventar vorbeilaufen und die Einstufung aktuell bleibt.
Übergangsregeln im Einzelnen
| Fall | Regel |
|---|---|
| Hochrisikosystem, vor dem Stichtag in Verkehr | Übergangsregelung, entfällt bei wesentlicher Änderung des Entwurfs |
| Systeme öffentlicher Stellen | Längere Frist, mit Stichtag für die Anpassung |
| GPAI-Modelle vor August 2025 | Anpassung bis August 2027 |
| Wesentliche Änderung | Beendet den Bestandsschutz und löst die volle Pflichtenlage aus |
Der letzte Punkt ist praktisch der wichtigste. Was eine wesentliche Änderung ist, wird an der Zweckbestimmung und am Verhalten gemessen. Ein Wechsel des zugrundeliegenden Modells, eine Änderung der Eingabedaten oder eine Erweiterung des Einsatzbereichs können darunterfallen, auch wenn die Oberfläche gleich bleibt.
Sanktionen
| Verstoß | Rahmen |
|---|---|
| Verbotene Praktiken | bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| Sonstige Pflichtverstöße | bis 15 Mio. EUR oder 3 % |
| Falsche oder unvollständige Auskünfte | bis 7,5 Mio. EUR oder 1 % |
Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Die Mitgliedstaaten legen die Verfahren fest; die Marktüberwachung erfolgt national, für GPAI-Modelle durch das KI-Büro der Kommission.
Was jetzt zu dokumentieren ist
- Datum der ersten Inventarisierung je System.
- Datum und Ergebnis der Verbotsprüfung.
- Nachweise der KI-Kompetenz mit Datum und Bezug auf das jeweilige System.
- Bei Bestandssystemen: Stand zum Stichtag, damit eine spätere wesentliche Änderung erkennbar bleibt.
Der letzte Punkt wird selten gemacht und entscheidet später darüber, ob man den Bestandsschutz überhaupt belegen kann.
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