KI‑Kompass
Kompass

Pflichten nach Rolle

Anbieter oder Betreiber: wie sich die Rolle bestimmt, wann sie wechselt und welche Pflichten jeweils folgen.

·2 Min. Lesezeit·Von Fachbereich Governance
DETAILGRAD
2 Abschnitte

Die Rollen

RolleAuslöser
AnbieterEntwickelt ein System oder lässt es entwickeln und bringt es unter eigenem Namen in Verkehr oder nimmt es in Betrieb
BetreiberSetzt ein System in eigener Verantwortung ein, außerhalb persönlicher Tätigkeit
EinführerBringt ein System eines Anbieters aus einem Drittland in Verkehr
HändlerStellt ein System bereit, ohne Anbieter oder Einführer zu sein

Wann die Rolle wechselt

  • Sie versehen ein Hochrisikosystem mit Ihrem Namen oder Ihrer Marke.
  • Sie ändern den Zweck eines Systems so, dass es dadurch hochriskant wird.
  • Sie nehmen an einem Hochrisikosystem eine wesentliche Änderung vor.

Der zweite Punkt ist der praktisch häufigste: Ein allgemeines Sprachmodell für die Vorauswahl von Bewerbungen einzusetzen ist eine Zweckbestimmung, die den Einsatz in Anhang III führt.

Betreiberpflichten bei Hochrisiko

PflichtKonkret
Gebrauchsanweisung befolgenUnd dokumentieren, dass das geschieht
Menschliche AufsichtBenannte Person mit Befugnis, Kompetenz und Zeit
EingabedatenSicherstellen, dass sie für den Zweck geeignet und repräsentativ sind
ÜberwachungBetrieb beobachten, Anbieter bei Auffälligkeiten unterrichten
ProtokolleAufbewahren, mindestens sechs Monate, soweit unter eigener Kontrolle
InformationBeschäftigte und Betroffene unterrichten
Grundrechte-FolgenabschätzungÖffentliche Stellen und bestimmte private Betreiber

Menschliche Aufsicht, praktisch gefasst

Aufsicht ist keine Zeile in einer Richtlinie. Sie verlangt fünf Dinge gleichzeitig:

  • Befugnis. Die Person darf die Ausgabe verwerfen und den Betrieb anhalten, ohne Rückfrage.
  • Kompetenz. Sie versteht die Grenzen des Systems und kennt seine typischen Fehler.
  • Zeit. Die Prüfung ist im Prozess eingeplant, nicht zusätzlich.
  • Grundlage. Sie sieht, worauf das Ergebnis beruht, nicht nur das Ergebnis.
  • Unabhängigkeit von Automation Bias. Die Neigung, einer Maschine zu folgen, ist bekannt und wird durch die Prozessgestaltung gedämpft.

Der letzte Punkt wird selten umgesetzt und ist der wirksamste: Eine Aufsicht, die eine Vorentscheidung nur bestätigen oder ablehnen kann, bestätigt in der Praxis fast immer. Eine Aufsicht, die den Fall zuerst ohne die Empfehlung sieht, entscheidet anders.

Was Anbieter zusätzlich schulden

  • Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus.
  • Daten-Governance mit Anforderungen an Trainings-, Validierungs- und Testdaten.
  • Technische Dokumentation nach Anhang IV.
  • Automatische Protokollierung.
  • Transparenz und Gebrauchsanweisung für Betreiber.
  • Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit.
  • Qualitätsmanagementsystem, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Registrierung.

Nachweisführung für Betreiber

Fünf Dokumente genügen im Kern: das Inventar mit Rolle und Klasse, die Einstufungsbegründung, der Nachweis der KI-Kompetenz, die Benennung der aufsichtführenden Personen, und die Protokolle. Wer diese fünf führt, ist auskunftsfähig. Siehe Audit vorbereiten.

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