KI‑Kompass
Kompass

Rechtsgrundlagen

Welche Grundlage für welchen KI-Einsatz trägt, warum Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis schwach ist und was Artikel 22 auslöst.

·2 Min. Lesezeit·Von Fachbereich Governance
DETAILGRAD
3 Abschnitte

Welche Grundlage wofür

GrundlageTypischer KI-EinsatzAnmerkung
Vertragserfüllung, lit. bTicketbearbeitung, Bestellabwicklung, AuskunftNur was zur Erfüllung erforderlich ist
Rechtliche Verpflichtung, lit. cGeldwäscheprüfung, Aufbewahrung, MeldewesenDie Pflicht muss konkret sein
Berechtigtes Interesse, lit. fBetrugserkennung, interne Auswertung, IT-SicherheitAbwägung dokumentieren
Öffentliche Aufgabe, lit. eVerwaltungsverfahrenFachgesetzliche Grundlage nötig
Einwilligung, lit. aNewsletter, freiwillige ZusatzdiensteIm Arbeitsverhältnis heikel

Besondere Kategorien

Gesundheit, Herkunft, politische Meinung, Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit, Genetik, Biometrie zur Identifizierung, Sexualleben. Für sie ist eine Grundlage nach Art. 9 Abs. 2 zusätzlich nötig, und die Liste ist eng.

Die Abwägung beim berechtigten Interesse

  1. 01

    Interesse benennen

    Konkret, nicht als Floskel. „Betrugsschäden senken“ trägt, „Prozesse verbessern“ nicht.

  2. 02

    Erforderlichkeit prüfen

    Gibt es ein milderes Mittel, das denselben Zweck erreicht?

  3. 03

    Interessen der Betroffenen abwägen

    Erwartbarkeit, Eingriffstiefe, Kreis der Betroffenen, mögliche Folgen.

  4. 04

    Schriftlich festhalten

    Ohne Dokument ist die Abwägung im Streitfall nicht vorhanden.

Artikel 22 im KI-Kontext

Die Vorschrift greift, wenn drei Merkmale zusammenkommen: eine Entscheidung, allein auf automatisierter Verarbeitung beruhend, mit rechtlicher Wirkung oder erheblicher Beeinträchtigung.

  • Allein automatisiert heißt: kein Mensch nimmt eine eigenständige inhaltliche Bewertung vor. Ein Bestätigungsklick genügt nicht.
  • Rechtliche Wirkung ist etwa Vertragsschluss oder -ablehnung, Kündigung, Leistungsbewilligung.
  • Erhebliche Beeinträchtigung kann auch bei einer Kulanzablehnung oder einer Preisgestaltung vorliegen.

Liegt der Fall vor, bestehen Ansprüche auf menschliches Eingreifen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung. Zusätzlich gelten Informationspflichten über die involvierte Logik und die Tragweite.

Was „involvierte Logik“ praktisch heißt

Nicht der Algorithmus, sondern eine verständliche Beschreibung: welche Datenkategorien einfließen, welche Kriterien tragen und was sich ändern müsste, damit die Entscheidung anders ausfällt. Eine Zuschreibung wie „Merkmal X trug 0,3 bei“ genügt dafür nicht.

Genau deshalb sind bei Entscheidungen über Personen lineare Modelle weiterhin verbreitet: Ihre Koeffizienten lassen sich in Fachsprache übersetzen. Siehe Regression.

Der Zweckwechsel

Für eine Weiterverarbeitung zu einem anderen Zweck ist entweder eine eigene Grundlage oder eine Vereinbarkeitsprüfung nach Art. 6 Abs. 4 nötig. Zu prüfen sind: Zusammenhang der Zwecke, Zusammenhang der Erhebung, Art der Daten, mögliche Folgen, und ob geeignete Garantien wie Verschlüsselung oder Pseudonymisierung bestehen.

Für Modelltraining aus Bestandsdaten fällt diese Prüfung häufig negativ aus, weil die Folgen für Betroffene schwer absehbar sind und eine Löschung aus dem Modell nicht möglich ist.

Der Entscheidungsbogen

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Entscheidungsbogen Rechtsgrundlage

Ein Bogen, der von der Datenart über die Grundlage bis zur Abwägung führt, mit dem Vermerk, den eine Prüfung sehen will.

Arbeitsblatt3 Elemente

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