KI‑Kompass
Kompass

Auftragsverarbeitung

Was ein Vertrag nach Artikel 28 enthalten muss, welche fünf Punkte bei KI-Anbietern besonders zählen und woran man einen schlechten Vertrag erkennt.

·2 Min. Lesezeit·Von Fachbereich Governance
DETAILGRAD
3 Abschnitte

Die Pflichtangaben

PunktWorauf zu achten ist
Gegenstand und DauerKonkret, nicht „IT-Dienstleistungen“
Art und ZweckWas genau verarbeitet wird und wofür
Datenkategorien und BetroffeneVollständig, einschließlich Freitextfeldern
WeisungsbindungNur auf dokumentierte Weisung, mit Ausnahmen bei Rechtspflicht
VertraulichkeitVerpflichtung der eingesetzten Personen
Technische MaßnahmenKonkret, nicht als Verweis auf eine Website
UnterauftragnehmerListe, Genehmigungsvorbehalt, Änderungsanzeige, Widerspruchsrecht
UnterstützungBei Betroffenenrechten und Folgenabschätzung
Löschung oder RückgabeNach Vertragsende, mit Nachweis
Nachweise und AuditsPrüfrechte, nicht nur Zertifikate

Die fünf Punkte, die bei KI-Anbietern besonders zählen

  • Trainingsnutzung. Ausschluss der Verwendung von Eingaben und Ausgaben zum Training, vertraglich und technisch belegt.
  • Aufbewahrung von Eingaben. Ob und wie lange Prompts gespeichert werden, und wer darauf sieht.
  • Menschliche Durchsicht. Ob Mitarbeitende des Anbieters Eingaben zur Qualitätssicherung lesen, und unter welchen Bedingungen.
  • Unterauftragnehmer. Bei KI-Diensten oft mehrere Ebenen, einschließlich Rechenzentrumsanbietern.
  • Modelländerungen. Ob der Anbieter das zugrundeliegende Modell ohne Ankündigung wechseln darf.

Der letzte Punkt ist datenschutzrechtlich unscheinbar und betrieblich der folgenreichste: Ein stiller Modellwechsel kann geprüfte Prompts entwerten und eine Einstufung nach AI Act berühren.

Wann kein Auftragsverarbeiter vorliegt

Wer über Zwecke und Mittel selbst entscheidet, ist eigenständig Verantwortlicher, nicht Auftragsverarbeiter. Bei KI-Anbietern kommt das regelmäßig vor:

  • Der Anbieter nutzt Eingaben zur Verbesserung eigener Modelle. Das ist ein eigener Zweck.
  • Der Anbieter wertet Nutzungsdaten für eigene Analysen aus.
  • Der Anbieter entscheidet eigenständig, welche Daten wie lange aufbewahrt werden.

Liegt einer dieser Fälle vor, ist ein AV-Vertrag die falsche Konstruktion, und es braucht eine eigene Rechtsgrundlage für die Übermittlung an einen weiteren Verantwortlichen. Wer diese Frage nicht klärt, hat einen Vertrag, der nicht passt.

Woran man einen schlechten Vertrag erkennt

  • Technische Maßnahmen nur als Link auf eine Website, die der Anbieter jederzeit ändern kann.
  • Unterauftragnehmer nur als Kategorie, ohne Namen und Standorte.
  • Ein pauschales Recht, Eingaben zur Verbesserung des Dienstes zu nutzen.
  • Prüfrechte, die auf die Vorlage eines Zertifikats beschränkt sind.
  • Keine Regelung zum Fernzugriff aus Drittländern.
  • Löschung „nach angemessener Frist“ ohne Zahl und ohne Nachweis.

Das Zusammenspiel mit dem AI Act

Ein AV-Vertrag deckt den Datenschutz ab, nicht die Pflichten aus dem AI Act. Für Hochrisikosysteme braucht es zusätzlich die Gebrauchsanweisung des Anbieters, die Angaben zu Genauigkeit und Grenzen, und eine Regelung, wie der Anbieter über Änderungen informiert. Diese Punkte gehören in denselben Vertrag, aber in einen eigenen Abschnitt. Siehe Pflichten nach Rolle.

Prüfliste für den Vertrag

KOSTENLOSES KONTO

Prüfliste Auftragsverarbeitung

Die Punkte, an denen ein Vertrag mit einem KI-Anbieter üblicherweise unvollständig ist, mit der Formulierung, die fehlt.

Checkliste3 Elemente

Kein Passwort nötig. Wir schicken Ihnen einen Anmeldelink. Ein Konto abonniert keinen Newsletter. Den bestellen Sie separat.

Passende Kurse und Quellen

ArtikelKostenlosDE · EN · FR

Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses

Die Auslegung der DSGVO durch das Gremium der Aufsichtsbehörden. Bei Streit über eine Rechtsgrundlage die belastbarste Quelle nach dem Gesetzestext.

Für Rechtsabteilungen und Datenschutzbeauftragte, wenn eine Auslegung belastbar sein muss.

Europäischer DatenschutzausschussZum Angebot
War diese Seite hilfreich?
Auftragsverarbeitung