Urheberrecht und KI
Drei getrennte Fragen: Was darf trainiert werden, was ist die Ausgabe wert, und was ist bei fremden Werken als Eingabe zu beachten.
Die drei Fragen
| Frage | Kurz |
|---|---|
| Darf trainiert werden? | Über die Text- und Data-Mining-Schranke, bei rechtmäßigem Zugang |
| Ist die Ausgabe geschützt? | Regelmäßig nein, ohne menschliche schöpferische Gestaltung |
| Darf ein fremdes Werk in den Prompt? | Es ist eine Vervielfältigung und braucht eine Grundlage |
Text- und Data-Mining
| Fall | Grundlage | Vorbehalt möglich |
|---|---|---|
| Wissenschaftliche Forschung | Art. 3 DSM-Richtlinie, § 60d UrhG DE, § 42h UrhG AT | nein |
| Sonstige Zwecke | Art. 4 DSM-Richtlinie, § 44b UrhG DE | ja, maschinenlesbar |
Für Unternehmen ist der zweite Fall der Regelfall. Der Vorbehalt muss maschinenlesbar erklärt sein, etwa über robots.txt oder Metadaten. Ob und wie weit einzelne Erklärungsformen wirksam sind, ist Gegenstand laufender Verfahren.
Schutzfähigkeit der Ausgabe
Ein Werk setzt eine persönliche geistige Schöpfung voraus. Bei rein maschinell erzeugten Inhalten fehlt sie. Daraus folgt:
- Ein erzeugtes Bild oder ein erzeugter Text ist regelmäßig gemeinfrei. Jeder darf es nutzen.
- Wer Exklusivität braucht, erreicht sie über Vertrag, Geheimhaltung oder über den Schutz einer Datenbank, nicht über das Urheberrecht.
- Eine erhebliche eigene Bearbeitung kann Schutz begründen, aber nur für den eigenen Beitrag.
- Nutzungsbedingungen des Anbieters können die Verwendung dennoch einschränken. Sie sind vertraglich, nicht urheberrechtlich.
Wenn die Ausgabe einem Werk zu nahe kommt
Unabhängig von der Schutzfähigkeit der Ausgabe kann sie ein fremdes Werk verletzen, wenn sie dessen schöpferische Züge übernimmt. Das ist kein theoretischer Fall: Modelle geben Trainingsinhalte gelegentlich nahezu wörtlich oder bildgleich wieder.
- Bei Texten: Stichprobenprüfung auf wörtliche Übernahmen längerer Passagen.
- Bei Bildern: Prüfung auf erkennbare Stilnachbildung einzelner lebender Urheber, die zunehmend als problematisch bewertet wird.
- Bei Marken und Logos: keine Erzeugung fremder Zeichen.
- Bei Musik und Stimme: eigene Schutzrechte, die von der Bildlage abweichen.
Fremde Werke als Eingabe
Ein Text im Prompt wird vervielfältigt und an einen Dienstleister übermittelt. Bei geschützten Werken braucht das eine Grundlage:
| Fall | Grundlage |
|---|---|
| Eigenes Werk | unproblematisch |
| Lizenziertes Werk | im Rahmen der Lizenz, die Übermittlung an Dritte einschließen muss |
| Zitat | eng, mit Zitatzweck und Quellenangabe |
| Fremdes Werk zur Analyse | Text- und Data-Mining, mit rechtmäßigem Zugang |
| Vertrauliches Werk Dritter | zusätzlich Geheimnisschutz |
Was zu dokumentieren ist
- Bei eigenem Training: Herkunft der Daten, Prüfung des Vorbehalts, Zeitpunkt des Abrufs.
- Bei erzeugten Inhalten für Veröffentlichung: Prompt, Modell, Datum, gesetzte Kennzeichnung.
- Bei Verwendung fremder Werke: Lizenz oder Schrankengrundlage, mit Fundstelle.