KI‑Kompass
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Protokollierung

Was aufgezeichnet werden muss, was aufgezeichnet werden darf und wie ein Protokoll aussieht, das im Ernstfall trägt.

·2 Min. Lesezeit·Von Fachbereich Governance
DETAILGRAD
3 Abschnitte

Was in ein Protokoll gehört

AngabeWarum
Zeitpunkt und VorgangskennungZuordnung zum Geschäftsvorfall
System, Modell und Version mit PrüfsummeBelegt, welcher Stand entschieden hat
ParameterTemperatur, Kontextlänge, verwendete Vorlage mit Version
Ergebnis oder dessen KennungWas herauskam
Prüfende Person und Ergebnis der PrüfungBelegt die menschliche Kontrolle

Diese fünf sind ohne Klartext der Eingabe führbar und decken die meisten Nachweisbedarfe. Der Inhalt der Eingabe gehört nur hinein, wenn dafür ein eigener Zweck, eine Rechtsgrundlage und eine Löschfrist bestehen.

Was die Protokolle leisten müssen

  • Unveränderlich oder mit nachvollziehbarer Änderungshistorie.
  • Zugriffsbeschränkt, mit eigener Rechteverwaltung.
  • Auswertbar, nicht nur speicherbar. Ein Protokoll, das man nicht durchsuchen kann, hilft im Ernstfall nicht.
  • Mit definierter Löschfrist je Datenkategorie.
  • Getrennt von den Fachdaten aufbewahrt, damit eine Löschung dort das Protokoll nicht entwertet.

Die drei Nachweisbedarfe

BedarfWas belegt werden mussAufbewahrung
AI Act, HochrisikoBetrieb entsprechend der Gebrauchsanweisung, Aufsicht, Eingabedatenmindestens sechs Monate
DSGVORechtmäßigkeit, Betroffenenrechte, Löschungnach Nachweisbedarf, oft drei Jahre
FachrechtJe nach Bereich: Buchhaltung, Berufsrecht, Produktsicherheitnach Fachrecht

Die drei Fristen sind unterschiedlich und kollidieren regelmäßig mit der Löschpflicht. Sie gehören je Datenkategorie getrennt festgelegt, nicht als eine Frist für alles.

Reproduzierbarkeit ist nicht das Ziel

Ein Modelllauf ist auf Grafikkarten nicht bitgleich wiederholbar. Wer versucht, das zu erzwingen, bezahlt mit Durchsatz und erreicht es trotzdem nicht zuverlässig. Belegt wird deshalb das Ergebnis, nicht die Wiederholbarkeit: Modellversion, Parameter, Eingabekennung, Ausgabe, Zeitpunkt.

Ein Protokolleintrag, konkret

{
  "ts": "2026-08-25T09:14:22Z",
  "vorgang": "AB-2026-04417",
  "system": "angebotspruefung",
  "modell": "modell-x-2026-06",
  "modell_pruefsumme": "sha256:9f2c…",
  "vorlage": "einkauf-angebot-extrakt v3",
  "parameter": {"temperatur": 0, "kontext": 8000},
  "ergebnis_id": "res-88f1c2",
  "konfidenz": 0.91,
  "geprueft_von": "m.huber",
  "pruefergebnis": "uebernommen",
  "aenderungen": 0
}

Kein Klartext, kein Personenbezug im Protokoll selbst, und trotzdem vollständig auskunftsfähig. Das Ergebnis selbst liegt in der Fachanwendung mit deren Löschfristen.

Was bei einem Vorfall verlangt wird

  • Zeitraum und Umfang der Betroffenheit, aus den Protokollen ableitbar.
  • Welche Modellversion und welche Vorlage im Einsatz waren.
  • Ob und wann eine Prüfung stattgefunden hat.
  • Welche Entscheidungen darauf beruhten und wer sie verantwortet hat.
  • Wann der Vorfall bemerkt, gemeldet und behoben wurde.

Wer diese fünf Punkte aus den Protokollen beantworten kann, ist auskunftsfähig. Wer sie rekonstruieren muss, ist es nicht. Siehe Audit vorbereiten.

Ein Log-Schema, das eine Prüfung übersteht

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Log-Schema und Auswertungsabfragen

Ein vollständiges Schema für den Protokolleintrag je Anfrage, mit den Abfragen, die eine Prüfung tatsächlich stellt.

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