KI‑Kompass
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Banken und Versicherung

Ein streng beaufsichtigter Bereich: was zulässig ist, wo Anhang III greift und welche Nachweise die Aufsicht erwartet.

·1 Min. Lesezeit·Von Redaktion KI-Kompass·Geprüft von Fachbereich Governance
DETAILGRAD
4 Abschnitte

Was wo steht

VorgangEinordnung
Unterlagen auf Vollständigkeit prüfenunbedenklich
Korrespondenz entwerfenunbedenklich, mit Prüfung
Bedingungswerke vergleichenunbedenklich
Betrugsmuster erkennenbegrenzt, ausdrücklich von Anhang III ausgenommen
Kreditwürdigkeit bewertenHochrisiko
Risiko in Lebens- und Krankenversicherung bewertenHochrisiko
Beschwerden einordnenbegrenzt, mit Fristensteuerung

Was zusätzlich zum AI Act gilt

RegelungskreisGegenstand
AufsichtsrechtAuslagerung, Governance, Meldewesen
DORADigitale Betriebsstabilität, Drittanbieterrisiko, Vorfallsmeldung
DSGVORechtsgrundlage, Art. 22, Betroffenenrechte
GeldwäscherechtSorgfaltspflichten, Aufbewahrung
VerbraucherschutzVerständlichkeit, Begründungspflichten

Der zweite Punkt hat unmittelbare Folgen für die Werkzeugwahl: Ein KI-Dienstleister, der eine kritische Funktion unterstützt, ist ein IKT-Drittanbieter mit entsprechenden Vertrags- und Ausstiegsanforderungen.

Einführung

  1. 01

    Im Verwaltungsbereich beginnen

    Unterlagenprüfung und Korrespondenz. Unmittelbarer Nutzen, überschaubare Pflichtenlage.

  2. 02

    Rolle und Klasse festlegen

    Bevor ein System mit Entscheidungswirkung geplant wird, nicht danach.

  3. 03

    Erklärbarkeit von Anfang an

    Eine Entscheidung, die sich nicht in einem Satz begründen lässt, ist gegenüber Kundinnen und Kunden nicht haltbar.

  4. 04

    Auslagerung anzeigen

    Bevor die erste Verarbeitung stattfindet, nicht bei der nächsten Prüfung.

Was bei Hochrisiko nachzuweisen ist

  • Zweck, Abgrenzung und Grenzen des Systems, schriftlich.
  • Datensätze mit Herkunft, Repräsentativität und Untersuchung auf Verzerrungen.
  • Güte und Fehlerraten, aufgeschlüsselt nach Kundengruppen.
  • Menschliche Aufsicht: wer, mit welcher Befugnis, auf welcher Grundlage.
  • Protokolle je Entscheidung, mit Modellversion und Eingabedaten.
  • Verfahren zur Behandlung von Beschwerden gegen eine Entscheidung.

Die Erklärbarkeit gegenüber der Person

Art. 22 DSGVO gibt bei automatisierter Einzelentscheidung Ansprüche auf menschliches Eingreifen, Darlegung des Standpunkts und Anfechtung. Praktisch heißt das: Es muss eine Begründung geben, die eine Person versteht, und eine Person, die sie vertreten kann.

Eine Zuschreibung wie „Merkmal X trug 0,3 bei“ genügt dafür nicht. Brauchbar ist eine Aussage in Fachsprache: welche Angaben ausschlaggebend waren und was sich ändern müsste. Genau deshalb sind lineare Modelle in diesem Bereich weiterhin verbreitet, siehe Regression.

Einstiegsbogen: Banken und Versicherung

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Die Vorgänge dieser Branche nach Risikoklasse, die Punkte, die vorher geklärt sein müssen, und die Messgrößen, an denen sich der Nutzen zeigt.

Checkliste3 Elemente

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