KI‑Kompass
Kompass

Bildung

Unterricht vorbereiten, Rückmeldungen geben, Barrieren senken: was in Schulen und Hochschulen möglich ist und was der AI Act ausdrücklich verbietet.

·2 Min. Lesezeit·Von Redaktion KI-Kompass
DETAILGRAD
4 Abschnitte

Worum es geht

VorgangEinordnung
Unterrichtsmaterial vorbereiten und differenzierenunbedenklich
Texte in einfache Sprache übertragenunbedenklich, mit Prüfung
Übungsaufgaben erzeugenunbedenklich, mit Prüfung
Rückmeldung zu Entwürfen gebenunbedenklich, wenn nicht benotend
Prüfungsleistungen bewertenHochrisiko, Anhang III
Über Zulassung entscheidenHochrisiko, Anhang III
Emotionen erkennenverboten

Der ertragreiche Bereich

  1. 01

    Differenzierung von Material

    Denselben Inhalt in drei Schwierigkeitsstufen, mit Beispielen aus unterschiedlichen Lebenswelten. Das ist Arbeit, die sonst liegen bleibt.

  2. 02

    Barrieren senken

    Einfache Sprache, Übersetzung, Vorlesen, Untertitel. Der Nutzen für Lernende mit Förderbedarf ist unmittelbar.

  3. 03

    Formative Rückmeldung

    Hinweise zu einem Entwurf, ohne Note. Das entlastet und greift nicht in die Bewertung ein.

  4. 04

    Erst danach über Bewertung nachdenken

    Und dann mit vollem Bewusstsein für die Pflichten, die daran hängen.

Umgang mit KI in Leistungen

  • Eine schriftliche Regel, was erlaubt ist: recherchieren ja, formulieren lassen nein, oder umgekehrt. Ohne Regel ist jede Sanktion angreifbar.
  • Aufgabenformate, die Prozess statt Produkt bewerten: Zwischenstände, mündliche Erläuterung, Bezug auf den Unterricht.
  • Keine Erkennungswerkzeuge als Beweismittel. Ihre Fehlerrate bei Nichtmuttersprachlern ist dokumentiert hoch, und ein falscher Vorwurf richtet erheblichen Schaden an.
  • Offenlegungspflicht statt Verbot: Lernende geben an, wo und wie sie KI genutzt haben.

Anhang III im Bildungsbereich

Als Hochrisiko gelten unter anderem Systeme für:

  • Zugang, Zulassung oder Zuweisung zu Bildungseinrichtungen.
  • Bewertung von Lernergebnissen, einschließlich der Steuerung des Lernwegs daraus.
  • Bewertung des angemessenen Bildungsniveaus einer Person.
  • Überwachung und Erkennung unerlaubten Verhaltens bei Prüfungen.

Der letzte Punkt trifft Prüfungsaufsicht per Kamera unmittelbar. Solche Systeme sind nicht verboten, unterliegen aber der vollen Pflichtenlage für Hochrisikosysteme, einschließlich Grundrechte-Folgenabschätzung bei öffentlichen Stellen.

Pflichten des Betreibers

PflichtKonkret
Menschliche AufsichtEine benannte Person, die die Ausgabe überprüfen kann und darf
InformationBetroffene erfahren, dass ein Hochrisikosystem eingesetzt wird
ProtokollierungAufbewahrung der automatisch erzeugten Protokolle
EingabedatenSicherstellen, dass sie für den Zweck geeignet und repräsentativ sind
KI-KompetenzAusreichende Schulung des einsetzenden Personals

Siehe Pflichten nach Rolle und KI-Kompetenz.

Datenschutz bei Minderjährigen

  • Einwilligung von Kindern unter 16 Jahren bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten; einzelne Mitgliedstaaten senken die Grenze auf 13 Jahre.
  • Im schulischen Bereich ist die Einwilligung selten die passende Grundlage, weil Freiwilligkeit im Pflichtverhältnis fraglich ist. Landesrechtliche Grundlagen gehen vor.
  • Lernstandsdaten sind besonders schutzbedürftig und dürfen nicht in Profile einfließen, die über den Bildungszweck hinausgehen.
  • Werkzeuge, die Nutzungsdaten von Lernenden an Anbieter außerhalb der EU übermitteln, sind ohne geprüfte Grundlage nicht einsetzbar.

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Die Vorgänge dieser Branche nach Risikoklasse, die Punkte, die vorher geklärt sein müssen, und die Messgrößen, an denen sich der Nutzen zeigt.

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