KI‑Kompass
Kompass

Medien und Verlage

Recherche, Produktion und Kennzeichnung: was in Redaktionen trägt, was der AI Act an Transparenz verlangt und wo das Urheberrecht die Grenze zieht.

·2 Min. Lesezeit·Von Redaktion KI-Kompass
DETAILGRAD
4 Abschnitte

Worum es geht

VorgangEinordnung
Recherche vorbereiten und Quellen sammelnunbedenklich, mit Prüfung
Transkription von Interviewsunbedenklich
Übersetzung und Untertitelunbedenklich, mit Prüfung
Zusammenfassung langer Dokumenteunbedenklich, mit Prüfung
Überschriften und Teaser entwerfenunbedenklich
Bilder erzeugen oder verändernbegrenzt, Kennzeichnungspflicht
Stimmen oder Gesichter nachbildenhoch, Persönlichkeitsrechte

Was in der Redaktion trägt

  1. 01

    Transkription

    Der unmittelbarste Gewinn. Ein Interview von einer Stunde ist in Minuten verschriftet, die Korrektur dauert länger als das Werkzeug braucht.

  2. 02

    Dokumentensichtung

    Große Konvolute nach Stichworten und Auffälligkeiten durchsuchen. Der Fund wird immer im Original geprüft.

  3. 03

    Aufbereitung

    Dieselbe Meldung für verschiedene Kanäle und Längen. Kein Ersatz für redaktionelle Auswahl.

  4. 04

    Archivarbeit

    Verschlagwortung, Verknüpfung, Suche im eigenen Bestand.

Kennzeichnung in der Praxis

  • Eine einheitliche Regel im Haus, was gekennzeichnet wird, und zwar bevor die erste Ausgabe erscheint.
  • Kennzeichnung am Inhalt, nicht im Impressum. Sie muss dort stehen, wo der Inhalt gesehen wird.
  • Maschinenlesbare Kennzeichnung, wo das Format sie vorsieht, zusätzlich zur sichtbaren.
  • Bei Bildern, die reale Personen oder Ereignisse zeigen könnten, im Zweifel kennzeichnen.

Art. 50 AI Act, angewandt

InhaltPflichtTräger der Pflicht
Interaktion mit einem SystemOffenlegung, dass es kein Mensch istBetreiber
Künstlich erzeugte Bild-, Ton- oder VideoinhalteMaschinenlesbare MarkierungAnbieter
Deepfake mit realen Personen oder EreignissenOffenlegung, dass der Inhalt erzeugt istBetreiber
Text zu Angelegenheiten von öffentlichem InteresseOffenlegung, wenn nicht redaktionell geprüftBetreiber

Die letzte Zeile enthält die Ausnahme, die Redaktionen entlastet: wo ein Mensch redaktionelle Verantwortung übernimmt und den Inhalt prüft, entfällt die Offenlegungspflicht für Text. Diese Verantwortung muss tatsächlich ausgeübt werden, nicht nur behauptet.

Urheberrecht

  • Trainingsdaten. Das Text- und Data-Mining ist nach der DSM-Richtlinie zulässig, soweit kein wirksamer Nutzungsvorbehalt erklärt ist. Ein Vorbehalt im eigenen Angebot ist maschinenlesbar zu erklären, damit er wirkt.
  • Ausgabewerke. Ohne menschliche schöpferische Prägung kein Urheberrecht. Wer Schutz braucht, muss den eigenen Beitrag belegen können.
  • Archivrechte. Ein Recht zur Veröffentlichung ist kein Recht zur Weitergabe an einen Modellanbieter. Bestandsverträge sagen dazu meist nichts, und Schweigen ist keine Erlaubnis.
  • Leistungsschutz. Presseerzeugnisse sind gesondert geschützt. Das gilt auch gegenüber Systemen, die Inhalte zusammenfassen und ausliefern.

Siehe Urheberrecht und KI.

Persönlichkeitsrechte

Stimme, Gesicht und Gestik einer erkennbaren Person sind auch dann geschützt, wenn das Ergebnis vollständig erzeugt ist. Eine Einwilligung ist zweckgebunden: die Zustimmung zu einer Aufnahme ist keine Zustimmung zur Nachbildung.

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